Rechtsprechung
BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art.... 2 Abs. 1; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 und 2 GG; § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 100 d Abs. 3 StPO; § 100 d Abs. 5 S. 2 StPO; § 100 f Abs. 1 StPO; § 101 Abs. 1 S. 1 und 2 StPO; § 101 Abs. 1 S. 3
Großer Lauschangriff (akustische Wohnraumüberwachung; Menschenwürde: keine Gleichsetzung mit dem Wesensgehalt; Objektformel; Wohnungsgrundrecht; Strafverfolgung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater ... - lexetius.com
- DFR
Großer Lauschangriff
- Bundesverfassungsgericht
- Kanzlei Prof. Schweizer
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff")
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des "Großen Lauschangriffs"; Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung; Verdacht einer besonders schweren Straftat (Katalogtaten); Grundgesetzänderung; ...
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des "Großen Lauschangriffs"; Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung; Verdacht einer besonders schweren Straftat (Katalogtaten); Grundgesetzänderung; ...
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 3... ; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 2; ; GG Art. 79 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; StPO § 100 c Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 100 c Abs. 2 Satz 4; ; StPO § 100 c Abs. 2 Satz 5; ; StPO § 100 d Abs. 2; ; StPO § 100 d Abs. 3; ; StPO § 100 d Abs. 4; ; StPO § 100 d Abs. 5; ; StPO § 100 e; ; StPO § 100 f; ; StPO § 101 Abs. 1; ; StPO § 101 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 3, Art. 1 Abs. 1
Zur Frage der Zulässigkeit des akustischen Lauschangriff (so genannter Großer Lauchangriff - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer Lauschangriff) teilweise erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer Lauschangriff) teilweise erfolgreich
- nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)
Großer Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer Lauschangriff) teilweise erfolgreich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Großer Lauschangriff"
- beck.de (Leitsatz)
Akustische Überwachung von Wohnraum - Lauschurteil
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Großer Lauschangriff" - Art. 13 Abs. 3 GG mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar
Besprechungen u.ä. (6)
- nrw.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung teilweise erfolgreich
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Großer Lauschangriff rechtlich umstritten und praktisch schwer anwendbar
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 13 Abs. 3; 79 Abs. 3 GG; § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO
Akustische Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung
- law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Großer Lauschangriff ganz klein
- kriminalistik.de (Entscheidungsbesprechung)
Zum grundrechtlichen Schutz der Privatheit nach Art. 2 Abs. 1 GG/Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Abgrenzung zu Art. 10 und 13 GG (Arno Berning; Kriminalistik 2007, 649)
- brak-mitteilungen.de , S. 21 (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Der "große Lauschangriff" vor dem Bundesverfassungsgericht (RA Dr. Christian Kirchberg; BRAK 2003, 157-158)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99
- BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98
Papierfundstellen
- BVerfGE 109, 279
- NJW 2004, 1020
- NJW 2004, 999
- NVwZ 2004, 851 (Ls.)
- NStZ 2004, 270
- StV 2004, 169
- MMR 2004, 302
- DVBl 2004, 557
- DVBl 2004, 575
Wird zitiert von ... (383) Neu Zitiert selbst (64)
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Es müssen vielmehr konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis für den Verdacht vorhanden sein (vgl. BVerfGE 100, 313, 395).(vgl. BVerfGE 100, 313, 394).
Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 ( BVerfGE 100, 313) zu den erweiterten Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes machen die Beschwerdeführer außerdem mit Schriftsatz vom 17. Juli 1999 geltend, dass es der Gesetzgeber unterlassen habe, für die Weitergabe der aus dem Lauschangriff gewonnenen Informationen nach § 100 d Abs. 5 Satz 2 und § 100 f Abs. 1 StPO eine Kennzeichnungspflicht vorzusehen.
Diese setzt, wenn eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erhoben wird, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 100, 313 ).
Die Verfassungsbeschwerde kann sich jedoch ausnahmsweise unmittelbar gegen ein vollziehungsbedürftiges Gesetz richten, wenn der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht beschreiten kann, weil es ihn nicht gibt (vgl. BVerfGE 67, 157 ) oder weil er keine Kenntnis von der Maßnahme erlangt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
In solchen Fällen steht ihm die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz ebenso zu wie in jenen Fällen, in denen die grundrechtliche Beschwer ohne vermittelnden Vollzugsakt durch das Gesetz selbst eintritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).
Die Möglichkeit der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ).
Der geforderte Grad der Wahrscheinlichkeit wird davon beeinflusst, welche Möglichkeit der Beschwerdeführer hat, seine Betroffenheit darzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
13 Abs. 1 GG enthält eine spezielle Gewährleistung des Schutzes vor staatlicher akustischer Überwachung der räumlichen Privatsphäre, die die allgemeinere Vorschrift insoweit verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
Diese Spezialität wirkt sich wegen des weiten Schutzbereichs von Art. 13 GG nicht nur gegenüber der staatlichen Überwachung selbst aus, sondern erstreckt sich auch auf notwendige Vorbereitungsakte und auf den Informations- und Datenverarbeitungsprozess, der sich an die Erhebung anschließt, sowie auf den Gebrauch, der von den erlangten Kenntnissen gemacht wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ).
Es müssen vielmehr konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis für den Verdacht vorhanden sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Daher ist bedeutsam, wie viele Personen wie intensiven Beeinträchtigungen ausgesetzt sind und ob diese Personen hierfür einen Anlass gegeben haben (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden können und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Bei nicht erkennbaren Eingriffen steht dem Grundrechtsträger auf Grund der Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes grundsätzlich ein Anspruch auf spätere Kenntnis der staatlichen Maßnahme zu (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
Art. 13 GG gebietet nur, dass eine Benachrichtigung dann stattfindet, wenn Datenerhebungen heimlich erfolgen, Auskunftsansprüche aber nicht eingeräumt worden sind oder den Rechten der Betroffenen nicht angemessen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
Begrenzungen des Anspruchs sind allerdings auch nach Art. 19 Abs. 4 GG, der einer gesetzlichen Ausgestaltung zugänglich ist, nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Die Eingrenzung der Mitteilungspflicht stellt ihrerseits einen Eingriff in die Grundrechte aus Art. 13 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG dar, der einer Rechtfertigung bedarf und damit auch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügen muss (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Die Schutzwirkungen des Art. 13 Abs. 1 und des Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 1 Abs. 1 GG beziehen sich nicht nur auf die Erhebung, sondern ebenso auf die Weitergabe der Daten und Informationen, die durch einen Eingriff in die räumliche Privatsphäre gewonnen worden sind (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
a) Die Speicherung und Verwendung der mit der Wohnraumüberwachung gewonnenen personenbezogenen Informationen und Daten sind grundsätzlich an den Zweck und auch an das Ermittlungsverfahren gebunden, für die sie erhoben worden sind (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
Sollen die gewonnenen Informationen zu einem anderen Zweck als dem ursprünglich verfolgten verwendet werden, so stellt dies grundsätzlich einen eigenständigen Grundrechtseingriff dar, da sich der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG nicht nur auf die Phase der Datenerhebung in und aus Wohnungen beschränkt, sondern auch die Weitergabe einbezieht (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
Schließlich dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).
Der Gesetzgeber ist auch der Anforderung nachgekommen, die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verwendet werden dürfen, bereichsspezifisch und präzise festzulegen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Eine Unvereinbarkeit läge vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Eine Verwendung von Daten in anderen Zusammenhängen ist nicht zu rechtfertigen, wenn die gewonnenen Erkenntnisse nicht den Grad an Tatverdacht stützen, der ansonsten als Grundlage der Durchführung einer akustischen Wohnraumüberwachung zu verlangen ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Da die Daten durch einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff erlangt worden sind, wäre es verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, die Übermittlungsschwelle unter diejenige abzusenken, die im Rahmen der Gefahrenabwehr für entsprechende Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gilt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Eine entsprechende Kennzeichnung der Daten ist daher von Verfassungs wegen geboten (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
Sonst könnten die aus der akustischen Wohnraumüberwachung stammenden Daten in einer Weise gespeichert und mit anderen Daten vermischt werden, die ihre Herkunft nicht mehr erkennen lässt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Der sich auch auf die weiteren Phasen der Datenverarbeitung erstreckende Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG verlangt zwar, dass die rechtmäßig erlangten Daten grundsätzlich vernichtet werden, sobald sie für die festgelegten Zwecke nicht mehr benötigt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 zu Art. 10 GG).
Vor diesem Hintergrund muss die Vernichtungspflicht für die Fälle, in denen der Betroffene die gerichtliche Kontrolle staatlicher Informations- und Datenverarbeitungsmaßnahmen anstrebt, mit der Rechtsschutzgarantie so abgestimmt werden, dass der Rechtsschutz nicht unterlaufen oder vereitelt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Eine Vernichtung kommt erst dann in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Daten für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht oder nicht mehr benötigt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Der Anordnungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die heimliche Maßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 107, 299, 325).Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ).
Eine solche Straftat muss mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ).
Die Auskunft über die Verbindungsdaten der Telekommunikation stellt zwar einen erheblichen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar (vgl. BVerfGE 107, 299 ), führt jedoch nicht zur Kenntnisnahme von Gesprächsinhalten und weist deshalb eine geringere Nähe zum Kernbereich privater Lebensgestaltung auf.
(e) Der Eingriff durch akustische Wohnraumüberwachung hat in einengender Auslegung des § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO zur Voraussetzung, dass der Verdacht einer abstrakt schweren Katalogstraftat auch im konkreten Fall besonders schwer wiegt (vgl. - zu § 100 g StPO - BVerfGE 107, 299 ).
Neben der Schwere der Tat ist zwar auch die Stärke des Tatverdachts mitentscheidend dafür, ob eine strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der Grundrechtsbeeinträchtigung steht (vgl. BVerfGE 107, 299 ).
Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden können und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Wird die Kommunikation Unverdächtiger erfasst, so schafft die akustische Wohnraumüberwachung für sie das Risiko, Gegenstand staatlicher Ermittlungen zu sein, das zu dem allgemeinen Risiko hinzutritt, einem unberechtigten Verdacht ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 107, 299 ).
Die zum Schutze des einzelnen Grundrechtsträgers geschaffenen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorkehrungen kommen auch dem Vertrauen der Allgemeinheit in eine grundrechtsschonende Überwachungspraxis zugute (vgl. BVerfGE 107, 299 ).
Das Grundgesetz geht davon aus, dass Richter auf Grund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz (Art. 97 GG) die Rechte der Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren können (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 103, 142 ; 107, 299 ).
Der Anordnungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die heimliche Maßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 107, 299 ).
Mit Blick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes darf eine Beschwerde gegen die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung eines Drittbetroffenen nicht allein deswegen als unzulässig verworfen werden, weil die Anordnung vollzogen und die Maßnahme damit erledigt ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 107, 299 ).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Bei Beobachtungen ist aber ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren (zu dessen Garantie vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ).Ob ein Sachverhalt dem unantastbaren Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist, also auch in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Falles (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
Der Mensch als Person, auch im Kernbereich seiner Persönlichkeit, verwirklicht sich notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
Die Zuordnung eines Sachverhalts zum unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung oder - soweit dieser nicht betroffen ist - zum Sozialbereich, der unter bestimmten Voraussetzungen dem staatlichen Zugriff offen steht, kann daher nicht danach vorgenommen werden, ob eine soziale Bedeutung oder Beziehung überhaupt besteht; entscheidend ist vielmehr, welcher Art und wie intensiv sie im konkreten Fall ist (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
(2) Gespräche, die Angaben über begangene Straftaten enthalten, gehören ihrem Inhalt nach nicht dem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung an (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
Die gebotene größtmögliche Zurückhaltung ist aber durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ).
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Die Grundgesetzänderung diene - anders als es das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 15. Dezember 1970 ( BVerfGE 30, 1) für die Änderung des Art. 10 GG festgestellt habe - nicht dem Schutz der Verfassung, sondern nur der Ermöglichung wirksamerer Strafverfolgung.Die gegen die Änderung des Art. 13 GG erhobenen Einwendungen sind unter diesen Umständen nicht als selbständige Rügen anzusehen, deren Unzulässigkeit gesondert festzustellen wäre, sondern als Anregung zur inzidenten Nachprüfung der Zulässigkeit der Verfassungsänderung, soweit sie für die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Vorschriften von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
In solchen Fällen steht ihm die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz ebenso zu wie in jenen Fällen, in denen die grundrechtliche Beschwer ohne vermittelnden Vollzugsakt durch das Gesetz selbst eintritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).
Dabei wird der Begriff der Menschenwürde häufig vom Verletzungsvorgang her beschrieben (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 27, 1 ; 30, 1 ; 72, 105 ).
(1) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass es mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist, ihn zum bloßen Objekt der Staatsgewalt zu machen (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 96, 375 ).
Allerdings sind der Leistungskraft der Objektformel auch Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
(a) Die durch Verfassungsänderung eingefügten Grundrechtsschranken sind daher in systematischer Interpretation unter Rückgriff auf andere Grundrechtsnormen, insbesondere Art. 1 Abs. 1 GG, und unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Nicht zulässigerweise angegriffene Vorschriften können aber bei bestehendem Regelungszusammenhang von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden, wenn ihre Verfassungswidrigkeit auf zulässigerweise angegriffene Vorschriften ausstrahlen würde (vgl. BVerfGE 30, 1 ) oder wenn sie notwendiger Bestandteil einer Gesamtregelung sind (…vgl. MVVerfG, LKV 2000, S. 345 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Das Gericht hat durch geeignete Formulierungen des Anordnungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 103, 142 ).Das Grundgesetz geht davon aus, dass Richter auf Grund ihrer persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit und ihrer ausschließlichen Bindung an das Gesetz (Art. 97 GG) die Rechte der Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren können (vgl. BVerfGE 77, 1 ; 103, 142 ; 107, 299 ).
Der Richtervorbehalt dient bei der akustischen Wohnraumüberwachung der Wahrung des Schutzes durch das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 103, 142 für die Durchsuchung).
Defiziten der Wirksamkeit hat der Gesetzgeber von vornherein zu begegnen; ihnen ist aber auch durch die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden bei der Anwendung der mit einem Richtervorbehalt versehenen Ermittlungsmaßnahme entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Das Gericht hat durch geeignete Formulierungen des Anordnungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Da die Kammer eine angemessene Begrenzung der Maßnahme sicherzustellen hat und die Betroffenen in die Lage versetzen soll, von ihren Möglichkeiten des nachträglichen Rechtsschutzes Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 103, 142 ), muss die Begründung sich auf sämtliche materiellen und prozessualen Voraussetzungen beziehen.
Das Risiko einer Umgehung der Anordnungskompetenz der Kammer besteht, anders als bei dem Richtervorbehalt für Durchsuchungen (vgl. hierzu BVerfGE 103, 142), für die akustische Wohnraumüberwachung praktisch nicht; der Erfolg einer Abhörmaßnahme kann innerhalb von drei Tagen in der Regel nicht erwartet werden, und die Voraussetzungen einer Eilentscheidung werden wegen der zeitumfänglichen Vorbereitung der Maßnahme nur im Ausnahmefall vorliegen.
Bereits die Eilentscheidung wird durch einen Richter und nicht einen der Exekutive zuzurechnenden Staatsanwalt getroffen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230, 238; 65, 1, 40).Die Norm enthält das an Träger der öffentlichen Gewalt gerichtete grundsätzliche Verbot, gegen den Willen des Wohnungsinhabers in die Wohnung einzudringen und darin zu verweilen (vgl. BVerfGE 76, 83, 89 f.), aber auch Abhörgeräte in der Wohnung zu installieren oder sie dort zu benutzen (vgl. BVerfGE 65, 1, 40).
Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230 ; 65, 1 ).
Die Norm enthält das an Träger der öffentlichen Gewalt gerichtete grundsätzliche Verbot, gegen den Willen des Wohnungsinhabers in die Wohnung einzudringen und darin zu verweilen (vgl. BVerfGE 76, 83 ), aber auch Abhörgeräte in der Wohnung zu installieren oder sie dort zu benutzen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Später wurde die Menschenwürdegarantie im Hinblick auf neue Gefährdungen maßgebend, so in den 1980er Jahren für den Missbrauch der Erhebung und Verwertung von Daten (vgl. BVerfGE 65, 1).
Die Menschenwürde wird auch verletzt, wenn eine Überwachung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (zu diesem Risiko vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Schließlich dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ).
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Bei Beobachtungen ist aber ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren (zu dessen Garantie vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ).Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 34, 238 ).
(3) Dieser Schutz darf nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden (vgl. BVerfGE 34, 238 ; vgl. auch BVerfGE 75, 369 ; 93, 266 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Falles (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
(á) So haben die in Betriebs- und Geschäftsräumen geführten Gespräche regelmäßig geschäftlichen Charakter und somit typischerweise einen Sozialbezug (vgl. BVerfGE 34, 238 ).
Art. 13 Abs. 3 GG ist dahingehend auszulegen, dass bei entsprechenden Aufzeichnungen Beweisverwertungsverbote bestehen müssen (zur verfassungsrechtlichen Verankerung solcher Gebote vgl. BVerfGE 44, 353 ; vgl. auch BVerfGE 34, 238 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Vor der Verfassung hat eine getrennte Verwahrung der Akten bei der Staatsanwaltschaft nur Bestand, wenn rechtsstaatliche Grundsätze beachtet werden und die Unterlagen der eigenen Beurteilung durch das Gericht nicht weiter entzogen werden, als dies zur Wahrung verfassungsrechtlich geschützter Belange unumgänglich ist (vgl. BVerfGE 57, 250 zur Zurückhaltung von Beweismitteln).Die Gefährdung von Leib und Leben einer Person kann dagegen dazu führen, dass auch noch während der Hauptverhandlung Unterlagen über die akustische Wohnraumüberwachung zurückgehalten werden dürfen (vgl. auch BVerfGE 57, 250 ).
Allerdings haben die Strafverfolgungsbehörden alles Zumutbare und der Bedeutung der Sache Angemessene zu tun, um die der Herausgabe der Unterlagen entgegenstehenden Gründe auszuräumen, damit die erforderliche Sachaufklärung sich auch auf die heimlich gewonnenen Informationen beziehen kann und die damit verbundenen Rechte der Verfahrensbeteiligten nicht mehr als unvermeidlich beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ).
Die Offenbarung geheim zu haltender Tatsachen nur gegenüber dem Strafgericht und nicht auch gegenüber dem Angeklagten verstößt im Strafverfahren gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 101, 106 ).
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Diese setzt, wenn eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erhoben wird, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 100, 313 ).Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen staatlichen Praxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollziehungsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 1, 97 ).
Dabei wird der Begriff der Menschenwürde häufig vom Verletzungsvorgang her beschrieben (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 27, 1 ; 30, 1 ; 72, 105 ).
Es ging insbesondere, wie das Bundesverfassungsgericht in einer seiner ersten Entscheidungen formulierte, um den Schutz vor "Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung usw." (vgl. BVerfGE 1, 97 ).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
Auszug aus BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Unter diesen Umständen ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass der Betroffene effektiven fachgerichtlichen Rechtsschutz erlangen kann (vgl. Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern , LKV 2000, S. 345 ).Die Befassung unabhängiger Stellen auch mit der Überprüfung der Gründe für die weitere Geheimhaltung staatlicher Eingriffe ist ein wesentliches Element des Grundrechtsschutzes, den die Betroffenen selbst nicht wahrnehmen können (vgl. MVVerfG, LKV 2000, S. 345 ).
Nicht zulässigerweise angegriffene Vorschriften können aber bei bestehendem Regelungszusammenhang von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden, wenn ihre Verfassungswidrigkeit auf zulässigerweise angegriffene Vorschriften ausstrahlen würde (vgl. BVerfGE 30, 1 ) oder wenn sie notwendiger Bestandteil einer Gesamtregelung sind (vgl. MVVerfG, LKV 2000, S. 345 ).
Insofern kann eine spezifische Konfliktlage dadurch entstehen, dass es einerseits dem Datenschutz entspricht, nicht mehr benötigte Daten zu löschen, und dass andererseits durch die Löschung ein effektiver Rechtsschutz erschwert, wenn nicht gar vereitelt wird, weil eine Nachprüfung des Vorgangs nach Vernichtung der Unterlagen nur noch eingeschränkt möglich ist (vgl. MVVerfG, LKV 2000, S. 345 ).
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85
Lebenslange Freiheitsstrafe
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
Briefüberwachung
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85
Sachverständiger
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
Hitler-T-Shirt
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
- BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
- BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"
- BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73
Bonus-Malus-Regelung
- BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung
- BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
Wiedergutmachung
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58
Ermächtigungsadressaten
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60
Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf …
- BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56
Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle
- BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58
Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Seine Verfassungsbeschwerde hat sich infolge dessen erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ).Es ist daher lediglich auszusprechen, dass sich das Verfahren durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt hat (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Die Voraussetzungen für eine Fortführung des Verfahrens nach dem Tod (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 124, 300 ) liegen nicht vor.In der weiteren Verwendung von Daten kann eine eigene Grundrechtsverletzung liegen; maßgeblich sind insoweit die Grundrechte, die jeweils für deren Erhebung einschlägig waren (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 125, 260 ; 133, 277 ; stRspr).
Angesichts der Streubreite der angegriffenen Vorschriften, die nicht von vornherein auf einen begrenzten spezifischen Personenkreis zugeschnitten sind, sondern nach § 4a BKAG der Abwehr des internationalen Terrorismus allgemein dienen und hierbei in weitem Umfang auch gutgläubige Dritte mit erfassen können, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ihrer gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Rechten dargetan (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 133, 277 ).
Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).
So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ;… zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).
Es hat den Zugriff auf vorsorglich gespeicherte Daten (vgl. BVerfGE 125, 260 ) oder die Durchführung von Wohnraumüberwachungen jedoch auch bei einer gemeinen Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) und Online-Durchsuchungen bei einer Gefahr für Güter der Allgemeinheit, die die Existenz der Menschen berühren (vgl. BVerfGE 120, 274 ), für im Grundsatz mit der Verfassung vereinbar gehalten.
Der Zugriff auf informationstechnische Systeme und die Wohnraumüberwachung dürfen sich unmittelbar nur gegen diejenigen als Zielperson richten, die für die drohende oder dringende Gefahr verantwortlich sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist allerdings, wenn die gegen die Verantwortlichen angeordneten Maßnahmen, soweit unvermeidbar, auch Dritte miterfassen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Deshalb kann die Überwachung der Wohnung eines Dritten erlaubt werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen vermutet werden kann, dass die Zielperson sich dort zur Zeit der Maßnahme aufhält, sie dort für die Ermittlungen relevante Gespräche führen wird und eine Überwachung ihrer Wohnung allein zur Erforschung des Sachverhalts nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Dies gilt für Maßnahmen der Wohnraumüberwachung bereits gemäß Art. 13 Abs. 3 und 4 GG (vgl. hierzu BVerfGE 109, 279 ) und folgt im Übrigen unmittelbar aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 120, 274 ; 125, 260 ).
Selbst überragende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; stRspr).
Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ; stRspr).
Zu diesen Personen gehören insbesondere Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister und Verwandte in gerader Linie, vor allem, wenn sie im selben Haushalt leben, und können Strafverteidiger, Ärzte, Geistliche und enge persönliche Freunde zählen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Solche Gespräche verlieren dabei nicht schon dadurch ihren Charakter als insgesamt höchstpersönlich, dass sich in ihnen Höchstpersönliches und Alltägliches vermischen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
Die Besprechung und Planung von Straftaten gehört ihrem Inhalt nach nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung, sondern hat Sozialbezug (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Aufzeichnungen oder Äußerungen im Zwiegespräch, die zum Beispiel ausschließlich innere Eindrücke und Gefühle wiedergeben und keine Hinweise auf konkrete Straftaten enthalten, gewinnen nicht schon dadurch einen Gemeinschaftsbezug, dass sie Ursachen oder Beweggründe eines strafbaren Verhaltens freizulegen vermögen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Auch können trotz Straftatenbezugs Situationen, in denen Einzelnen gerade ermöglicht werden soll, ein Fehlverhalten einzugestehen oder sich auf dessen Folgen einzurichten, wie Beichtgespräche oder vertrauliche Gespräche mit einem Psychotherapeuten oder einem Strafverteidiger, der höchstpersönlichen Privatsphäre unterfallen, die dem Staat absolut entzogen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Ein hinreichender Sozialbezug besteht demgegenüber dann, wenn Gespräche - auch mit Vertrauenspersonen - sonst unmittelbar Straftaten zu ihrem Gegenstand haben (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Können sie typischerweise zur Erhebung kernbereichsrelevanter Daten führen, muss der Gesetzgeber Regelungen schaffen, die einen wirksamen Schutz normenklar gewährleisten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
c) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist strikt und darf nicht durch Abwägung mit den Sicherheitsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 273 ; stRspr).
Auf der Ebene der Datenerhebung ist bei verletzungsgeneigten Maßnahmen durch eine vorgelagerte Prüfung sicherzustellen, dass die Erfassung von kernbereichsrelevanten Situationen oder Gesprächen jedenfalls insoweit ausgeschlossen ist, als sich diese mit praktisch zu bewältigendem Aufwand im Vorfeld vermeiden lässt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
Für Gespräche mit Personen höchstpersönlichen Vertrauens kann unter Umständen, die typischerweise auf eine vertrauliche Situation hinweisen, die Vermutung geboten sein, dass sie dem Kernbereichsschutz unterfallen und nicht überwacht werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 129, 208 ).
Demgegenüber reicht es zur Widerlegung der Höchstvertraulichkeit eines Gespräches nicht, dass neben höchstpersönlichen Fragen auch Alltägliches zur Sprache kommen wird (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
In jedem Fall ist der Abbruch der Maßnahme vorzusehen, wenn erkennbar wird, dass eine Überwachung in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eindringt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
Auf der Ebene der Auswertung und Verwertung hat der Gesetzgeber für den Fall, dass die Erfassung von kernbereichsrelevanten Informationen nicht vermieden werden konnte, in der Regel die Sichtung der erfassten Daten durch eine unabhängige Stelle vorzusehen, die die kernbereichsrelevanten Informationen vor deren Verwendung durch die Sicherheitsbehörden herausfiltert (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Die Löschung ist in einer Weise zu protokollieren, die eine spätere Kontrolle ermöglicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 274 ).
Mit der Menschenwürde unvereinbar ist es, wenn eine Überwachung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt auch Anforderungen an Transparenz, individuellen Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle (BVerfGE 133, 277 ; vgl. auch BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 125, 260 ; stRspr; vgl. ähnlich auch Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr vom 25. Januar 2012, KOM[2012] 10 endgültig - Stand nach Abschluss des Trilogs, 16. Dezember 2015: 15174/15; Stand 28. Januar 2016: 5463/16, Anlage).
Im Übrigen kann eine Begrenzung, auch wenn eine absolute Höchstdauer nicht ausdrücklich bestimmt ist, aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall folgen, da mit zunehmender Dauer der Observationsmaßnahmen der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht immer intensiver wird und auch dazu führen kann, dass eine weitere Verlängerung verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Sie erlaubt dem Staat auch in Räume einzudringen, die privater Rückzugsort des Einzelnen sind und einen engen Bezug zur Menschenwürde haben (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Nicht auf konkrete Anhaltspunkte gestützte Vermutungen für die Anwesenheit der Zielperson in der Wohnung des Dritten reichen für den Beginn der Maßnahme nicht aus (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Bloße Vermutungen und eine Überwachung ins Blaue hinein, allein getragen von der Hoffnung auf Erkenntnisse, genügen nicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Deshalb bleibt die Angemessenheit einer solchen Überwachungsmaßnahme nur gewahrt, wenn sie von vornherein ausschließlich auf Gespräche der gefahrenverantwortlichen Zielperson selbst gerichtet ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Wenn das Gesetz dabei die Angabe der "wesentlichen Gründe" verlangt (§ 20h Abs. 4 Nr. 4 BKAG), liegt hierin - wie in den entsprechenden anderen Vorschriften des Gesetzes auch (vgl. § 20k Abs. 6 Nr. 4 BKAG) - keine Zurücknahme der verfassungsrechtlichen Prüfungs- und Begründungspflichten (vgl. BVerfGE 109, 279 ), sondern die Betonung, dass alle rechtlich maßgeblichen Gesichtspunkte tragfähig dargelegt werden müssen.
Verfassungsrechtlich unbedenklich ist auch das Fehlen einer zeitlichen Obergrenze gegenüber einer wiederholten Anordnung der Wohnraumüberwachung, da eine zeitliche Begrenzung gegebenenfalls einzelfallbezogen aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten herzuleiten ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
aa) Da Wohnraumüberwachungen besonders tief in die Privatsphäre und den persönlichen, zur Wahrung der Menschenwürde besonders wichtigen Rückzugsraum des Einzelnen eindringen können, sind ihnen gegenüber die Anforderungen an den Kernbereichsschutz besonders streng (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Bei der Prüfung, ob die Wahrscheinlichkeit einer Erfassung höchstprivater Situationen besteht, sind im Interesse der Effektivität des Kernbereichsschutzes Vermutungsregeln zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Danach gilt die Vermutung, dass Gespräche, die in Privaträumen mit Personen des besonderen persönlichen Vertrauens (siehe oben C IV 3 a) geführt werden, dem Kernbereich privater Lebensgestaltung unterfallen und nicht überwacht werden dürfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Für Räume, in denen solche Gespräche zu erwarten sind, scheidet entsprechend auch eine automatische Dauerüberwachung aus (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Hierfür reicht hingegen nicht schon die Prognose, dass sich in einem Gespräch höchstvertrauliche und alltägliche Fragen mischen werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; siehe oben C IV 3 a, d).
Wenn es dabei dennoch zur Erfassung höchstvertraulicher Situationen kommt, sind die Maßnahmen unverzüglich abzubrechen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Dabei sind der unabhängigen Stelle Aufzeichnungen aus der Wohnraumüberwachung vollständig vorzulegen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; anders BVerfGK 11, 164 ).
Diese ist so kurz bemessen, dass während der Aufbewahrungszeit der Löschungsprotokolle typischerweise weder mit einer Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten noch durch die Betroffenen gerechnet werden kann und die Protokollierung der Löschung damit ihren Sinn verliert (…vgl. Bäcker, a.a.O., S. 88; vgl. hierzu auch BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Hierbei ist die Vorschrift von Verfassungs wegen allerdings so auszulegen, dass eine Kommunikation über Höchstvertrauliches nicht schon deshalb aus dem strikt zu schützenden Kernbereich herausfällt, weil sich in ihr höchstvertrauliche mit alltäglichen Informationen vermischen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Da auch dieser Vorschrift ein verfassungsrechtliches Begriffsverständnis zugrunde zu legen ist, nach dem Gespräche mit Personen engsten Vertrauens nicht schon dann aus dem strikten Schutz herausfallen, wenn sich in ihnen Höchstpersönliches und Alltägliches vermischt (vgl. BVerfGE 109, 279 ), ist hiergegen nichts zu erinnern.
Die diesbezüglichen strengeren Vorgaben der Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die ihrem Grundtypus nach eine noch größere Kernbereichsnähe aufweisen, gelten hier nicht.
Das Verbot der Rundumüberwachung gilt als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Wahrung eines in der Menschenwürde wurzelnden unverfügbaren Kerns der Person unmittelbar von Verfassungs wegen und ist von den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse von sich aus zu beachten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).
Denn anders als für die Zurückstellung der Benachrichtigung über den Einsatz von Verdeckten Ermittlern im Rahmen einer Wohnraumüberwachung, für die dieser Gesichtspunkt nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ), geht es bei dieser Ausnahme von der Benachrichtigungspflicht um den Einsatz von Verdeckten Ermittlern als solchen.
Die Anforderungen an die weitere Nutzung und Übermittlung staatlich erhobener Daten richten sich nach den Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ; stRspr).
Erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung von Daten über den konkreten Anlass und rechtfertigenden Grund einer Datenerhebung hinaus, muss er hierfür eine eigene Rechtsgrundlage schaffen (vgl. nur BVerfGE 109, 279 ; 120, 351 ; 130, 1 ; stRspr).
Weiter reicht die Zweckbindung allerdings für Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen: Hier ist jede weitere Nutzung der Daten nur dann zweckentsprechend, wenn sie auch aufgrund einer den Erhebungsvoraussetzungen entsprechenden dringenden Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) oder im Einzelfall drohenden Gefahr (vgl. BVerfGE 120, 274 ) erforderlich ist.
Er hat dann allerdings sicherzustellen, dass dem Eingriffsgewicht der Datenerhebung auch hinsichtlich der neuen Nutzung Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ; 130, 1 ; 133, 277 ).
a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwecken begründet einen neuen Eingriff in das Grundrecht, in das durch die Datenerhebung eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ;… vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).
Das gilt für jede Art der Verwendung von Daten zu einem anderen Zweck als dem Erhebungszweck, unabhängig davon, ob es sich um die Verwendung als Beweismittel oder als Ermittlungsansatz handelt (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Informationen, die durch besonders eingriffsintensive Maßnahmen erlangt wurden, können auch nur zu besonders gewichtigen Zwecken benutzt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 133, 277 m.w.N.).
aa) Während nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit als Maßstab der Verhältnismäßigkeitsprüfung darauf abgestellt wurde, ob die geänderte Nutzung mit der ursprünglichen Zwecksetzung "unvereinbar" sei (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ), ist dies inzwischen durch das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung konkretisiert und ersetzt worden.
bb) Voraussetzung für eine Zweckänderung ist danach aber jedenfalls, dass die neue Nutzung der Daten dem Schutz von Rechtsgütern oder der Aufdeckung von Straftaten eines solchen Gewichts dient, die verfassungsrechtlich ihre Neuerhebung mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 130, 1 ).
Angesichts des besonderen Eingriffsgewichts dieser Maßnahmen muss für sie jede neue Nutzung der Daten wie bei der Datenerhebung selbst auch durch eine dringende Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 ) oder eine im Einzelfall hinreichend konkretisierte Gefahr (siehe oben C IV 1 b) gerechtfertigt sein.
cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweckänderung liegt eine konkretisierende Konsolidierung einer langen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ; 130, 1 ; 133, 277 ).
Hierin liegt keine Verschärfung der Maßstäbe, sondern eine behutsame Einschränkung, indem das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung nicht strikt angewandt (vgl. bereits BVerfGE 133, 277 ), sondern in Blick auf die - die zu fordernde Aktualität der Gefahrenlage bestimmenden - Eingriffsschwellen gegenüber früheren Anforderungen (vgl. insbesondere BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ) teilweise zurückgenommen wird.
Die Vorschrift eröffnet damit die weitere Verwendung solcher Informationen auch unabhängig von dem Vorliegen einer dringenden (vgl. BVerfGE 109, 279 ) oder im Einzelfall hinreichend konkretisierten Gefahrenlage (siehe oben C IV 1 b; D I 2 b bb).
Die Vorschrift eröffnet somit Grundrechtseingriffe, die jeweils an den Grundrechten zu messen sind, in die bei Erhebung der übermittelten Daten eingegriffen wurde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ; 133, 277 ;… vgl. auch EGMR, Weber und Saravia v. Deutschland, Entscheidung vom 29. Juni 2006, Nr. 54934/00, § 79, NJW 2007, S. 1433 , zu Art. 8 EMRK).
Bei verständiger Auslegung muss es sich bei der dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit um eine Gefahr für die in §§ 20h, 20k und 20l BKAG genannten besonders hochrangigen Rechtsgüter handeln (vgl. hierzu auch BVerfGE 109, 279 ).
Für die Wohnraumüberwachung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass eine Höchststrafe von mindestens fünf Jahren keine hinreichende Schwelle für die Anordnung einer solchen Maßnahme bildet und dies auch für jede weitere Verwendung der Daten, einschließlich einer solchen als Spurenansatz gilt (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Strenger sind insoweit die Voraussetzungen für die Übermittlung von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen, für die die für die Datenerhebung maßgeblichen Eingriffsschwellen vollständig vorliegen müssen (siehe oben D I 2 b bb; vgl. ferner BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Nach den oben entwickelten Maßgaben ist für diese sicherzustellen, dass sie nur bei Vorliegen einer dringenden Gefahr übermittelt werden dürfen (siehe oben D I 2 b bb; vgl. ferner BVerfGE 109, 279 ).
Danach ist etwa die Übermittlung von Daten aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auf die Verhütung von schweren Straftaten und von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen auf die Verhütung von besonders schweren Straftaten beschränkt (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 125, 260 ; 129, 208 ; siehe auch oben C IV 1 a).
Indem sie zur Übermittlung von Daten unterschiedslos dann ermächtigt, wenn "Anhaltspunkte" für eine künftige Straftatenbegehung bestehen, erlaubt sie auch eine Übermittlung von Daten aus Wohnraumüberwachungen und Online-Durchsuchungen, ohne eine dringende Gefahr (vgl. BVerfGE 109, 279 zur Wohnraumüberwachung) oder eine im Einzelfall hinreichend konkretisiert drohende Gefahr (vgl. BVerfGE 120, 274 zur Online-Durchsuchung) zur Voraussetzung zu machen.
b) Nicht mitzutragen vermag ich jedoch die vom Senat im Anschluss an seine frühere Rechtsprechung (BVerfGE 109, 279 ) geforderte Ausnahme von diesem Zweckänderungskonzept bei Daten, die aus Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung gewonnen wurden.
Ein typischer Rückzugsbereich ins Private (vgl. BVerfGE 109, 279 ) ist in den Fällen technischer Maßnahmen außerhalb von Wohnungen regelmäßig nicht betroffen.
Noch in seinem Urteil zur strafprozessualen Wohnraumüberwachung (vom 3. März 2004, BVerfGE 109, 279 ) hat es der Senat für die Zweckänderung ausreichen lassen, dass diese durch Allgemeinbelange gerechtfertigt ist, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen, und dass die Verwendungszwecke nicht miteinander unvereinbar sind.
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 ; 109, 279 ).Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 ), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; auch BVerwGE 87, 212 ).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Im Fall eines verfassungsändernden Gesetzes prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anforderungen gewahrt sind, die Art. 79 Abs. 3 GG an Verfassungsänderungen stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 94, 12 ; 109, 279 ). - BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Dazu hätte sie darlegen müssen, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in ihren Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 109, 279 ).Nach den Tatbestandsvoraussetzungen von § 5a Abs. 1 VSG und der Natur der geregelten Maßnahmen kann auch nicht für praktisch jedermann von einer möglichen Betroffenheit ausgegangen werden (vgl. zu derartigen Fällen BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
Dazu gehören nicht nur die akustische oder optische Wohnraumüberwachung (vgl. BVerfGE 109, 279 ), sondern ebenfalls etwa die Messung elektromagnetischer Abstrahlungen, mit der die Nutzung eines informationstechnischen Systems in der Wohnung überwacht werden kann.
Dieser verlangt, dass ein Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; BVerfG…, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, NJW 2007, S. 2464 ; stRspr).
Bei der Beurteilung der Eignung ist dem Gesetzgeber ein beträchtlicher Einschätzungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerfGE 77, 84 ; 90, 145 ; 109, 279 ).
Dieses Gebot verlangt, dass die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen darf (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 279 ; 113, 348 ; stRspr).
(a) In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte gehört es zur Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Vorausgesetzt ist allerdings, dass sie die Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Maßnahme eingehend prüfen und die Gründe schriftlich festhalten (zu den Anforderungen an die Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung vgl. BVerfGE 109, 279 ; zur Kritik an der Praxis der Ausübung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen vgl. BVerfGE 103, 142 , m.w.N.).
aa) Heimliche Überwachungsmaßnahmen staatlicher Stellen haben einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, dessen Schutz sich aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 109, 279 ).
Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art ohne die Angst zum Ausdruck zu bringen, dass staatliche Stellen dies überwachen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Derartige Dateien können ebenso wie etwa schriftliche Verkörperungen des höchstpersönlichen Erlebens (dazu vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ) einen absoluten Schutz genießen.
Insbesondere müssen aufgefundene und erhobene Daten mit Kernbereichsbezug unverzüglich gelöscht und ihre Verwertung ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
(a) Die gesetzliche Regelung hat darauf hinzuwirken, dass die Erhebung kernbereichsrelevanter Daten soweit wie informationstechnisch und ermittlungstechnisch möglich unterbleibt (vgl. zur Telekommunikationsüberwachung BVerfGE 113, 348 ; zur akustischen Wohnraumüberwachung BVerfGE 109, 279 ).
Eine Weitergabe oder Verwertung ist auszuschließen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ).
Der Kernbereich ist vielmehr einer Relativierung durch gegenläufige Ermittlungsinteressen, wie sie durch eine Anwendung des Erforderlichkeitsgebots implizit eingeführt würde, gerade nicht zugänglich (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Maßgeblich ist hierfür insbesondere, ob die Maßnahmen eine große Streubreite haben und Dritte auch zufällig erfassen können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).Darlegungen, durch die sich die Beschwerdeführer selbst einer Straftat bezichtigen müssten, sind damit zum Beleg der Selbstbetroffenheit nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 113, 348 ; 120, 378 ).
Materiell verfassungsgemäß sind die Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis, wenn sie legitimen Gemeinwohlzwecken dienen und im Übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 100, 313 ), das heißt zur Erreichung der Zwecke geeignet, erforderlich und angemessen sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 115, 320 ; 118, 168 ; 120, 274 ; stRspr).
Die Effektivierung der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste sind legitime Zwecke, die einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 115, 320 ).
Die Qualifizierung einer Straftat als schwer muss aber in der Strafnorm - insbesondere etwa durch deren Strafrahmen - einen objektivierten Ausdruck finden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Über die abstrakte Festlegung eines entsprechenden Straftatenkatalogs hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass ein Rückgriff auf die vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur dann zulässig ist, wenn auch im Einzelfall die verfolgte Straftat schwer wiegt (vgl. BVerfGE 121, 1 ; zu Straftaten von erheblicher Bedeutung vgl. BVerfGE 107, 299 ; zu besonders schweren Straftaten im Sinne von Art. 13 Abs. 3 GG vgl. BVerfGE 109, 279 ) und die Verwendung der Daten verhältnismäßig ist.
Sie bedürfen jedoch einer eigenen gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Eine Weitergabe der übermittelten Telekommunikationsverkehrsdaten an andere Stellen darf gesetzlich dementsprechend nur vorgesehen werden, soweit sie zur Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt, deretwegen ein Zugriff auf diese Daten auch unmittelbar zulässig wäre (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ).
Regelungen zur Information der von Datenerhebungen oder -nutzungen Betroffenen gehören allgemein zu den elementaren Instrumenten des grundrechtlichen Datenschutzes (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ).
Ohne Kenntnis können die Betroffenen weder eine Unrechtmäßigkeit der behördlichen Datenverwendung noch etwaige Rechte auf Löschung, Berichtigung oder Genugtuung geltend machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 118, 168 ; 120, 351 ).
Sie sind jedoch auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Denkbar sind Ausnahmen von den Benachrichtigungspflichten im Zusammenhang mit der Strafverfolgung etwa, wenn die Kenntnis des Eingriffs in das Telekommunikationsgeheimnis dazu führen würde, dass dieser seinen Zweck verfehlt, wenn die Benachrichtigung nicht ohne Gefährdung von Leib und Leben einer Person geschehen kann oder wenn ihr überwiegende Belange einer betroffenen Person entgegenstehen, etwa weil durch die Benachrichtigung von einer Maßnahme, die keine weiteren Folgen gehabt hat, der Grundrechtseingriff noch vertieft würde (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Liegen zwingende Gründe vor, die auch eine nachträgliche Benachrichtigung ausschließen, ist dieses richterlich zu bestätigen und in regelmäßigen Abständen zu prüfen (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Eine Benachrichtigung kann ihnen gegenüber im Einzelfall den Eingriff vielmehr vertiefen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ).
Der Gesetzgeber hat das Gebot vorbeugender richterlicher Kontrolle in spezifischer und normenklarer Form mit strengen Anforderungen an den Inhalt und die Begründung der gerichtlichen Anordnung zu verbinden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
§ 101 Abs. 1, 4 und 5 StPO sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 109, 279 ) differenzierte Regelungen vor, die den Grundsatz einer nachträglichen Benachrichtigung des Betroffenen verfassungsrechtlich tragfähig in Ausgleich bringen mit im Einzelfall ausnahmsweise entgegenstehenden überwiegenden Belangen.
Der Gesetzgeber sollte bei einer Neuregelung erwägen, ob es sachdienlich wäre, den strengen Anforderungen an eine substantiierte Begründung richterlicher Anordnungen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 107, 299 ; 109, 279 ) durch eine spezielle und differenzierte Vorschrift Nachdruck zu verleihen.
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Durch Urteil vom 3. März 2004 stellte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts fest, dass Vorschriften der Strafprozessordnung über die akustische Wohnraumüberwachung unvereinbar mit dem Grundgesetz sind, weil sie keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung enthielten (vgl. BVerfGE 109, 279 ).Die betroffenen Vorschriften der Strafprozessordnung blieben aufgrund einer entsprechenden Anordnung unter Berücksichtigung des Schutzes der Menschenwürde und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bis zum 30. Juni 2005 anwendbar (BVerfGE 109, 279 ).
Das Polizeipräsidium Mainz erließ für die eingesetzten Beamten Handlungsanweisungen; diese dienten der Umsetzung der Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (BVerfGE 109, 279).
Dagegen entspreche § 29 POG RP 2004 mangels einfachrechtlicher Vorschriften zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht in vollem Umfang den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (BVerfGE 109, 279).
Auch diese Vorschrift wäre jedoch entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der strafprozessualen Wohnraumüberwachung (BVerfGE 109, 279) während einer Übergangszeit für weiter anwendbar erklärt worden.
Selbst sehr schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen; eine Abwägung findet nicht statt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ; 120, 274 ).
Den Kernbereich betreffende Informationen dürfen nicht verwendet und damit auch nicht in einem Urteil verwertet werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 120, 274 ).
Ob eine Information dem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 124, 43 ).
Zum Kernbereich gehören etwa Äußerungen innerster Gefühle oder Ausdrucksformen der Sexualität (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 119, 1 ).
Allerdings gehören nicht zum Kernbereich Äußerungen, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
a) Akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahmen sind unzulässig, wenn es wahrscheinlich ist, dass dadurch zum Kernbereich gehörende Informationen erfasst werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Informationen, die in einem Zeitraum gewonnen wurden, in dem die Erfassung absolut geschützter Informationen wahrscheinlich war, dürfen umfassend und ungeachtet ihres Inhalts nicht verwendet werden (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Schriftlich festzuhalten ist nur, dass es zur Aufnahme absolut geschützter Gesprächsinhalte gekommen ist und dass die diesbezüglichen Aufzeichnungen deswegen vollständig gelöscht worden sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Jede darüber hinausgehende aussagekräftige Dokumentation würde gegen das absolute Verbot der Erhebung kernbereichsrelevanter Informationen verstoßen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 11, 164 ).
Unbefriedigt bleibt danach zwar ein mögliches Interesse des Betroffenen an vollständiger Kenntnis darüber, welche Gesprächsinhalte überwacht worden sind (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Dies ist jedoch notwendige Konsequenz des Kernbereichsschutzes im Bereich der Wohnraumüberwachung, dem gerade auch das Absehen von einer automatischen Aufzeichnung dient (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 11, 164 ).
a) Unzulässig ist eine Überwachung, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; BVerfGK 11, 164 ).
Ihre Tatbestandsvoraussetzung "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit" entspricht dem Wortlaut des Art. 13 Abs. 4 Satz 1 GG; daraus ergibt sich eine ausreichende Beschreibung der Eingriffsvoraussetzungen und Einschränkung der Eingriffsbefugnisse (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
(aa) Speicherung und Verwendung personenbezogener Informationen und Daten sind grundsätzlich an den Zweck und an das Verfahren gebunden, für die sie erhoben wurden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 120, 351 ).
Eine Zweckänderung bedarf einer formell und materiell verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage und muss durch Allgemeinbelange gerechtfertigt sein, die die grundrechtlich geschützten Interessen überwiegen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ).
Schließlich dürfen der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ;… vgl. ferner EGMR, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 54934/00 -, Weber und Saravia/Deutschland, NJW 2007, S. 1433 zu Art. 8 EMRK).
Eine solche Unvereinbarkeit läge vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen ("hypothetischer Ersatzeingriff"; vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Zur Sicherung der Zweckbindung muss eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung und Protokollierung bestehen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ).
Zu gewährleisten ist die Erfüllung dieser Anforderungen durch Vorschriften des Normgebers, der für den Erlass der Vorschriften über die Datenerhebung zuständig ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 125, 260 ).
(bb) Es kommt im vorliegenden Zusammenhang nicht darauf an, ob die Vereinbarkeit von Erhebungs- und Verwendungszweck bei § 29 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 3 POG RP 2004 gewährleistet ist sowie ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine verfassungskonforme Auslegung erforderlich und möglich wäre (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
Denn § 100f Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I S. 845) beschränkte die Verwendung im Strafverfahren ausweislich der Verweisung auf § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO auf den verfassungskonformen Umfang dieser Vorschrift (vgl. BVerfGE 109, 279 <283 ff., 288 f., 343 ff., 348 f., 375, 377 f.>).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese in Grundrechte mit qualifiziertem Schrankenvorbehalt eingreifen (vgl. zur akustischen Wohnraumüberwachung BVerfGE 109, 279 ; zur Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; 125, 260 ; zur Telekommunikationsüberwachung BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a. -).
Der Verwendungszweck, zu dem die Erhebung erfolgt ist, und der veränderte Verwendungszweck dürfen nicht miteinander unvereinbar sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
Eine solche Unvereinbarkeit läge vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen ("hypothetischer Ersatzeingriff"; vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ; 120, 351 ; 125, 260 ).
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Das Bundesverfassungsgericht hat für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung der Verteidigerkommunikation im Strafverfahren mehrfach festgestellt, dass Überwachungsmaßnahmen gegenüber dem Strafverteidiger nicht von vornherein und in jedem Fall unstatthaft sind, aber bei Maßnahmen, die den freien Kontakt zwischen dem Beschuldigten und seiner Verteidigung behindern, das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berührt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 49, 24 ; BVerfGK 11, 33 ; 19, 326 ; vgl. auch BVerfGE 109, 279 ; 110, 226 ; 113, 29 ).Auch wenn diese "Objektformel" in ihrer Leistungskraft begrenzt sein mag (vgl. BVerfGE 109, 279 ;… kritisch Dreier, a.a.O., Art. 1 Abs. 1 Rn. 55;… Höfling, a.a.O., Art. 1 Rn. 15, jeweils m.w.N.), ist sie zur Identifizierung von Menschenwürdeverletzungen jedenfalls überall dort geeignet, wo die Subjektqualität des Menschen und der daraus folgende Achtungsanspruch grundsätzlich in Frage gestellt werden (…so im Ergebnis auch Dreier, a.a.O., Art. 1 Abs. 1 Rn. 60 ff.).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich eine Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Beschwerdeführers im Falle seines Todes erledigt (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 ). - BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
a) Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr).Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Das ist auch dann anzunehmen, wenn dieser gegen einen denkbaren Vollzugsakt nicht oder nicht in zumutbarer Weise vorgehen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ).
Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 107, 275 ; 109, 279 ).
Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).
Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14
Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für …
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
TKÜ-Neuregelung
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14
Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
- BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
Zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen
- BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07
Videoüberwachung im Betrieb
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06
Wohnraumüberwachung: Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Gesamtschau …
- BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf …
- BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben
- OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21
Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17
Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen …
- VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09
Thüringer Polizeiaufgabengesetz
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
- BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von …
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige …
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke …
- BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08
Heimliches Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im …
- OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12
Gefahrengebiete verfassungswidrig
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11
Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein …
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 12.03.2008 - 1 BvR 2186/06
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
- BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
- BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern …
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung
- VGH Bayern, 17.12.2012 - 10 BV 09.2641
Automatisierte Kennzeichenerfassung zulässig
- VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11
Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage; …
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21
Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - LVG 9/13
Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
Weg frei für automatischen Kontenabruf
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16
Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung, …
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21
Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der …
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
- BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23
Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 …
- VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10
Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- ArbG Hamburg, 01.09.2006 - 27 Ca 136/06
Verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16
Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die …
- BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06
Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der …
- BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16
Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova; …
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12
Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17
Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde
- VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21
Verfassungsbeschwerde gegen § 35 SPDVG wegen Verletzung des Rechts auf …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …
- BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03
Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; …
- BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern …
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
- BGH, 18.02.2014 - StB 8/13
Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf …
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07
Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen …
- BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
- BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches …
- BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher …
- BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer …
- LAG Hessen, 06.02.2012 - 16 Sa 1134/11
Führung von Mitarbeiterjahresgesprächen - Mitbestimmung des Betriebsrats - …
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R
Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der …
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07
Mangelnde Beschwerdebefugnis eines Witwers gegen Versagung der Abgabe eines …
- BGH, 16.05.2013 - VII ZB 61/12
Selbstständiges Beweisverfahren: Duldungspflicht eines nicht beteiligten Dritten …
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 5 B 1289/21
Anträge gegen polizeiliche Videoüberwachung an drei zentralen Plätzen in Köln …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - LVG 4/18
Namensschilder und Dienstnummernschilder für Polizisten
- BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
- VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; …
- BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18
Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren …
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zur "Lebensverlängerung als …
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1914
Antragsbefugnis; Antragsfrist; automatisiert; Betroffenheit; Datenabgleich; …
- BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08
Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des …
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - …
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
Verwertung tagebuchartiger Aufzeichnungen eines Angeklagten im Strafprozess und …
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2492/08
Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz unzulässig
- BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten …
- OLG Celle, 12.08.2021 - 2 Ws 250/21
Verwertbarkeit der Daten von EncroChat-Mobiltelefonen im Strafprozess; Nachweis …
- BGH, 12.03.2019 - 2 StR 244/18
Selbstständige Beweisverwertungsverbote (Gespräch über konkret begangene …
- BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hufbeschlaggesetz
- BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt …
- VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19
Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17
Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der …
- OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 2 Ws 261/21
Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren
- BVerwG, 12.05.2021 - 6 C 12.19
Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen
- VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog. …
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14
Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG
- BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende …
- BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß
- VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen
- BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des …
- OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte …
- BVerfG, 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche …
- BVerfG, 04.12.2023 - 1 BvR 2354/23
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführer
- BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem …
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen …
- OVG Sachsen, 06.01.2022 - 3 B 454/21
Zur Kontrollpflicht der 2G-Zutrittsbeschränkung durch den Einzelhandel.
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 3.04
Landesamt für Verfassungsschutz; Scientology; informationelles …
- BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften
- BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15
Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze
- BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …
- BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der …
- BVerfG, 21.04.2009 - 1 BvR 1602/07
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16
Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche …
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08
Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger …
- BVerwG, 27.05.2009 - 8 CN 1.09
Versorgung; Hinterbliebene; Hinterbliebenenversorgung; Versorgungsausschluss; …
- LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12
SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für …
- VG Köln, 07.09.2023 - 20 K 7603/18
- BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines …
- VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14
Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig
- BGH, 22.09.2009 - StB 28/09
Akteneinsicht in Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts durch Drittbetroffenen …
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2010 - 1 S 501/10
Löschung einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung bei Bestimmbarkeit einer …
- OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09
Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren …
- OLG Celle, 30.11.2017 - 1 Ss 61/17
Verwertbarkeit des Ergebnisses von freiwilligen neurologisch-physiologischen …
- BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13
Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in …
- BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12
Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe; …
- BGH, Ermittlungsrichter, 29.04.2021 - 6 BGs 19/21
Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des …
- OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 B 428/21
Bar, ; Corona; Mund-Nasen-Schutz; Schließung; 2G-Regelung; genesen; geimpft; …
- OVG Sachsen, 07.12.2021 - 3 B 423/21
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung: Entscheidung über weitere Eilanträge
- OLG Köln, 26.01.2018 - 1 RVs 3/18
Zulässigkeit der Durchsuchung einer Wohnung, deren Mitinhaber der Beschuldigte …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04
Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung …
- BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98
Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Tätigkeit
- BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R
Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss - …
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13
Fußmodel - Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum …
- VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11
Übertragung der Befugnis zur Anordnung von besonderen Mitteln der Datenerhebung
- BVerfG, 04.01.2021 - 1 BvR 619/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur …
- OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 151/07
Zur Zuläsigkeit eines Anrufs nach Kündigung des Festnetzanschlusses - …
- BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
- BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des …
- BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig
- BVerfG, 10.05.2016 - 1 BvR 2871/13
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsfähigkeit bzw. aufgrund …
- BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
- BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06
Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu …
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und …
- BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R
Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12
Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und …
- BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14
Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung …
- LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14
Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt …
- BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
Erfolglose gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 3 B 9.16
Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht
- BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08
Pflicht zur Zeugenaussage gegen einen früheren Strafverteidiger; …
- BVerfG, 11.11.2019 - 2 BvR 82/19
Erledigung der Verfahren nach Tod des Beschwerdeführers
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
- VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11
Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch …
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 1872/07
Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die für …
- OLG Celle, 26.08.2016 - 1 Ws 415/16
Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Art und Weise der Gewährung von …
- BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführerin
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachung (keine Erforderlichkeit einer …
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
- VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
Voraussetzungen einer längerfristigen Observation eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 12 AS 201/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07
Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen); …
- BGH, 17.07.2009 - V ZR 95/08
Haftung eines Architekten bei Verletzung seiner allgemeinen Verhaltenspflichten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 458/15
IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren
- BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 1501/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Errichtung der BTU …
- OVG Saarland, 27.06.2007 - 3 Q 164/06
Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen
- AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15
Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von …
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1009/14
Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und …
- LG Ellwangen/Jagst, 28.05.2013 - 1 Qs 130/12
Rechtmäßigkeit des Verschriften und Anhören von Telefongesprächen eines …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1724/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines in Polizeigewahrsam nicht ermöglichten …
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 22/20
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Außervollzugsetzung von § 28 Abs 1 S 1, S 2 …
- BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der …
- OVG Sachsen, 30.12.2021 - 3 B 451/21
Corona; Tanzschule; 2G; Omikron; Kinder und Jugendliche; Privilegierung
- OVG Sachsen, 06.12.2021 - 3 B 419/21
Corona-Pandemie: Zur Verhältnismäßigkeit der Schließung von Reisebüros für den …
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2021 - LVerfG 3/14
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen landesrechtliche Regelungen …
- BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1312/16
Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges …
- VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende …
- VerfGH Bayern, 15.12.2009 - 6-VII-09
Grenzgaragen
- BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01
Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des …
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 109-IV-23
- BVerfG, 19.06.2023 - 1 BvR 932/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer zwischenzeitlich verstorbenen …
- OLG Celle, 05.07.2016 - 2 Ws 114/16
Akteneinsicht des Verteidigers in Aufzeichnungen einer …
- AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit …
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von …
- OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
Führungsaufsicht, Ausschreibung zur Beobachtung, Voraussetzungen
- OVG Sachsen, 10.12.2021 - 3 B 421/21
Hotel; touristischer Zweck; Corona
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 512/15
IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren
- KG, 05.07.2018 - 10 U 4/18
Unterlassungsanspruch gegen Internetberichterstattung bei überwiegendem …
- BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 290/17
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers
- LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf …
- BGH, Ermittlungsrichter, 03.02.2021 - 6 BGs 4/21
Zurückstellung der Benachrichtigung des Betroffenen über verdeckte Maßnahmen …
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 729/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines nachträglich genehmigten und …
- OLG Celle, 24.07.2015 - 2 Ws 116/15
Anfechtung der Entscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts zur …
- VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten
- BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
- VerfGH Saarland, 21.01.2020 - Lv 15/19
Missbrauchsverdacht an Uniklinik: Erweiterung des Untersuchungsausschusses …
- AG Zossen, 26.04.2018 - 3 C 159/17
Prozessfähigkeit eines geschäftsunfähigen Betreuten im Zivilverfahren gegen …
- OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit …
- OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10
Entlassung erstmals Sicherungsverwahrter in sog. Altfällen
- BGH, 21.12.2005 - AK 16/05
Verwertbarkeit einer präventiven - polizeilichen - Telefonüberwachung
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03
Umfang des polizeilichen Betretensrechtes nach Maßgabe des Polizeigesetzes der …
- BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend die Gewährung …
- BGH, 29.10.2020 - StB 30/20
Anordnung der Überwachungsmaßnahme durch Abhören und Aufzeichnen des …
- VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Kennzeichnungspflicht; Unmittelbare …
- BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05
Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare …
- VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20
Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers
- BVerfG, 06.11.2013 - 2 BvR 1066/13
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
- BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 840/08
Verfassungsbeschwerde gegen §§ 116b Abs 2 bis 5 SGB 5 mangels unmittelbarer …
- KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe; …
- OLG Köln, 20.07.2010 - 3 U 94/09
Unterlassungsanspruch hinsichtlich Vornahme von Observationsmaßnahmen und …
- LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16
Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung, …
- VG Köln, 12.06.2012 - 22 K 1487/10
Postüberwachung Kernbereich privater Lebensgestaltung G 10
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des …
- LG Frankfurt/Main, 22.01.2024 - 1 T 26/23
- VGH Bayern, 27.07.2020 - 12 CE 20.1558
Bewilligung von Ausbildungsförderung bei vorherigem Teilzeitstudium
- BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Unzulässige Vorlageverfahren betreffend die Beschränkung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 175/13
- VerfGH Sachsen, 26.06.2009 - 79-II-08
Abstrakte Normenkontrolle; § 2 Abs. 1 und § 3 Nr. 4 SächsKrGebNG, Art. 66, 67 und …
- BVerfG, 30.09.2022 - 1 BvR 922/21
Durch den Tod des Beschwerdeführers erledigte Verfassungsbeschwerde
- VG Aachen, 31.03.2015 - 4 L 225/15
Zensusverfahren; Datenlöschung; Selbstverwaltungsrecht; Gemeinde; Rechtsschutz; …
- LG Berlin, 17.02.2015 - 252 Js 3536/13
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers: Strafbarkeit wegen Angabe falscher …
- BVerfG, 13.03.2014 - 1 BvR 3570/13
Verfassungsbeschwerde gegen § 13 Energiewirtschaftsgesetz ist unzulässig
- BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10
Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz 2011 nicht zur Entscheidung …
- OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05
Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit …
- BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
Unterstützung durch eine bloße Zusage
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
- VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15
Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 150/04
Substantiierungsanforderungen bei Rüge einer Verletzung von Art 13 GG durch …
- BGH, 31.10.2023 - StB 30/23
Ablehungsgesuch gegen den 3. Strafsenat in einem Verfahren wegen des Verdachts …
- VGH Bayern, 04.07.2019 - 20 BV 18.68
Anlassbezogene Einsichtnahme in Patientenakte erfordert konkrete Anhaltspunkte
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 662/13
- BVerfG, 10.06.2013 - 2 BvR 1541/12
Freiheitsgrundrecht (Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur Bewährung nach …
- BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 426/06
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile mangels hinreichender …
- BGH, 08.09.2005 - AK 8/05
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate - …
- BVerfG, 24.05.2019 - 2 BvC 28/19
Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Versterben des …
- BGH, 08.09.2005 - AK 9/05
Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus …
- OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 2 Ws 146/12
Anspruch des Verteidigers eines Angeklagten auf Überlassung von sämtlichen i.R. …
- VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06
Parlamentsunwürdigkeit
- VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21
Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16
Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch …
- VG Hamburg, 11.05.2020 - 9 E 1919/20
Erfolgloser Eilantrag gegen die die aus der Corona-Verordnung folgende …
- BVerfG, 05.12.2017 - 2 BvL 12/17
Verfassungsmäßigkeit einer Strafnorm des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung …
- KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen …
- OLG Saarbrücken, 08.01.2024 - 1 Ws 283/23
- BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvC 28/19
Wahlprüfungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt
- BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von …
- BGH, 22.09.2009 - StB 38/09
Nachträglicher Rechtsschutz gegen Überwachung der Telekommunikation; Umfang der …
- BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
Erfolgloser Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Anfechtung, …
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
Vorherige Anhörung bei Verdachtskündigung - außerordentliche Kündigung - Straftat …
- BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 1224/17
Anspruch auf effektive Strafverfolgung kein vom Rechtsnachfolger einklagbares …
- OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16
Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 B 29.09
Feststellungsklage; Klagebegehren; Polizeirecht; Feststellung der …
- VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20
Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen; …
- VGH Bayern, 08.12.2021 - 22 CS 21.2284
Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Standortbescheinigung für eine ortsfeste …
- KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16
Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der …
- OLG Hamburg, 16.02.2016 - 3 Ws 11/16
Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Anspruch auf Überlassung von …
- BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur …
- VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art …
- BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des …
- SG Dortmund, 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15
Hartz IV-Leistungsausschluss für EU-Bürger verfassungsgemäß
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 12 AS 1213/16
Aufrechnung gegen Grundsicherungsleistungen wegen unrechtmäßig bezogenen …
- BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 178/06
Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und …
- OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
Ermessensgebrauch: Sicherheitsmaßnahmen bei Ausführung eines Strafgefangenen zu …
- OVG Thüringen, 21.08.2023 - 3 N 447/20
Coronapandemie; Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Tragen einer …
- LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 U 185/16
Zur Beweiswürdigung widersprechender Gutachten
- BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 839/08
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen eine …
- BVerfG, 13.03.2019 - 2 BvP 1/15
A-limine-Abweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Volksbegehrens
- ArbG Bochum, 27.05.2015 - 5 Ca 24/15
Verweigerung der Teilnahme am RIBAS - System, Busfahrer, Kündigung, Abmahnung.
- BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
Erschöpfung des Rechtswegs; Anforderungen an den einer Wohnungsdurchsuchung …
- VerfGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 1 VB 26/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (RIS: HSchulG …
- VerfGH Saarland, 19.06.2020 - Lv 8/19
- VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 21/15
Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren: keine Verletzung der Rechte des …
- OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06
Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus …
- VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (
- VG Berlin, 22.08.2017 - 8 K 262.16
Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen in …
- KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11
Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel
- VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389
Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …
- VGH Bayern, 16.05.2023 - 22 ZB 22.1468
Standortbescheinigung für ortsfeste Mobilfunkanlage
- VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 428.19
Aufhebung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen; Annahme eines …
- BGH, 21.03.2019 - StB 53/18
Anspruch einer Polizeibehörde auf Verlängerung einer Observation unter Einsatz …
- BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen …
- VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäre Beziehung …
- VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 10/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2005 - L 18 KN 70/03
Rentenversicherung
- VG Köln, 02.09.2020 - 10 K 2803/18
- VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 9/19
- OLG Celle, 03.08.2010 - 2 Ws 264/10
Fortdauer einer vor dem 31.01.1998 angeordneten Sicherungsverwahrung über zehn …
- BVerfG, 26.04.2018 - 2 BvC 6/15
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvC 33/14
Wahlprüfungsbeschwerde verworfen
- OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
Wohnungsdurchsuchung: Anordnung gegen ein Mitglied eines "Motorradclubs"
- VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur …
- VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäres …
- LG Hamburg, 01.10.2007 - 629 Qs 29/07
Telekommunikationsüberwachung: Zulässigkeit der heimlichen Installation einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2006 - L 18 KN 94/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 18 KN 71/04
Rentenversicherung
- VerfGH Thüringen, 17.08.2009 - VerfGH 48/06
Verfassungsbeschwerde
- LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07
Aufgabe der alleinigen Herrschaftsbefugnis eines Nutzers über elektronische Daten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 18 KN 5/03
Rentenversicherung
- VG Hamburg, 08.02.2022 - 7 E 334/22
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Schankwirtschaft gegen die …
- SG Dresden, 10.09.2013 - S 49 AS 8234/10
Angemessenheit der Heizkosten nach dem SGB II; Verfassungsnäßigkeit der …
- VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 34/22
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Verfassungsbeschwerde …
- OLG Nürnberg, 22.06.2022 - 8 W 1346/22
Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung bei nicht dem Betroffenen bekanntgegebenen …
- VG Würzburg, 14.01.2019 - W 8 K 18.1211
Die vierteljährliche Erhebung der Grundsteuer ist nicht verfassungs- oder …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus (juris: ); …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 18 KN 37/02
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2005 - L 18 KN 95/02
Rentenversicherung
- VG Schleswig, 30.05.2016 - 7 A 189/15
Recht der freien Berufe
- VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
Entziehung der Fahrerlaubnis
- OVG Hamburg, 22.11.2006 - 4 Bs 244/06
OVG untersagt vorläufig das Filmen einer Privatwohnung im 2. Stock im Rahmen der …
- OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - HEs 2 Ws 311/21
Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren
- LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 R 3585/11
- LG Ulm, 19.04.2004 - 1 Qs 1036/04
Anordnung der Überwachung von Fernmeldeanlagen ohne vorherige Anhörung; Anordnung …
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu …
- VG Darmstadt, 18.09.2020 - 6 O 1493/20
Richterliche Durchsuchungsanordnung
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 R 733/13
- VG Göttingen, 18.10.2007 - 2 A 208/07
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Absehbarkeit; Asylantrag; atypischer …
- FG Köln, 29.03.2006 - 2 V 876/06
Spontanauskunft an niederländische Finanzbehörden
- SG Chemnitz, 25.01.2017 - S 14 AS 3182/14
Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Zuschuss zu den …
- VG München, 14.03.2013 - M 12 K 12.6011
Zusatzversorgung; Beitragspflicht; keine unbillige Härte
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2011 - 6 K 4220/09
Abstandflächen, Geländehöhe, festgesetzte Geländehöhe, Ermessen, Ungeeignetheit
- VG Augsburg, 30.05.2011 - Au 5 S 11.411
Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang; Sofortvollzug teilweise nicht begründet; …
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2011 - 6 K 4567/09
Abstandsfläche; Geländehöhe; festgesetzte Geländehöhe; Ermessen; Ungeeignetheit
- VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 91/08
- VG Ansbach, 13.05.2011 - AN 10 S 11.00897
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Berlin, 09.08.2017 - 8 K 132.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG München, 27.11.2012 - M 7 E 12.5751
- VG Augsburg, 17.08.2009 - Au 5 S 09.923
Sofortige Vollziehbarkeit; Hundehaltung; Maulkorbzwang; Leinenzwang; Auflage, nur …
- LG Freiburg, 12.08.2004 - 1 O 441/03
- VG München, 15.02.2012 - M 7 K 11.1395
Rechtsprechung
BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen einer Versfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
- Judicialis
GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 3; ; GG Art. 13 Abs. 4; ; GG Art. 13 Abs. 5; ; GG Art. 13 Abs. 6
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 3
Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Tätigkeit
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
- BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 2378/98
- 1 BvR 2378/98 - - 1 BvR 1084/99 -.- 1 BvR 1084/99 -.